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Todesstrafe

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Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

Seit Jahrtausenden wird als besonders schwer definierte Kriminalität mit der Hinrichtung der Täter geahndet. Erst seit dem Zeitalter der Aufklärung in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber zum Hinrichten zunehmend in Frage. Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die Todesstrafe. Seit den Erfahrungen der Weltkriege, nochmals verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung und Österreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international umstritten. Sie wirft vielfältige ethische, rechtliche und praktische Fragen auf, vor allem die nach ihrer Vereinbarkeit mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Ächtung, Nichtanwendung und gänzliche Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen.[1]

Weblinks

Religiöse Begründungen

Rechtstexte

Geschichte

Aktuelle Daten und Fakten zur Todesstrafe

Argumente pro und contra

Initiativen für oder gegen die Todesstrafe (Auswahl)

Weiterführende Links mit Literatur


  1. Resolution A/RES/62/149: Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe



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Von „http://lexidict.de/wiki/Todesstrafe

Diese Seite wurde bisher 424-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 21. Dezember 2009 um 18:25 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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